Infos zur Betreuung
In manchen Situationen – sei es aufgrund von körperlicher, psychischer oder geistiger Beeinträchtigung – brauchen wir Hilfe. Viele Angelegenheiten des alltäglichen Lebens können dann nicht mehr alleine organisiert werden, sodass Betreuer oder Betreuerinnen diese Menschen unterstützen.
Ein Betreuer oder eine Betreuerin kümmert sich um alle anfallenden Angelegenheiten der betroffenen Person. Die Geschäftsfähigkeit bleibt aber dabei erhalten, denn eine Betreuung ist keine Entmündigung!
Wer kann eine Betreuung erhalten?
Prinzipiell kann jeder für sich oder jemand anderen eine Betreuung beim Betreuungsgericht beantragen. Dazu muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Den Antrag für den Landkreis Cham finden Sie HIER.
Das Betreuungsgericht prüft im Anschluss daran, ob eine Betreuung notwendig ist. Falls ja, wird ein Betreuer vorgeschlagen – natürlich unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche – und empfiehlt Aufgabengebiete, die der Betreuer übernehmen soll. Danach wird nach einer richterlichen Anhörung beschlossen, ob, wie lange und für welche Aufgaben eine Betreuung eingerichtet werden soll. Diese Anhörung kann auch bei der betroffenen Person stattfinden.
Wer wird Betreuer?
Jeder volljährige Mensch kann Betreuer werden – also auch Ehegatten, Kinder oder Eltern. Falls kein geeigneter Betreuer im Umkreis ist, kann auch ein Berufsbetreuer gestellt werden. Die zu betreuende Person hat dabei natürlich ein Mitspracherecht!
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